Heizungen funktionieren nicht
Ich bin gerade mitten im Rechtsstreit mit meinem Vermieter, weil dieser keinen Kammerjäger organisieren wollte etc pp
Jetzt funktionieren in meinem wg Zimmer beide Heizungen nicht. Bei allen anderen schon. Das habe ich gestern gemeldet und heute die Mail von der Verwaltung erhalten:
"Die Heizungsanlage im Keller läuft einwandfrei. Bitte entlüften Sie Ihren Heizkörper. Sollte der Heizkörper danach wiederum nicht warm werden, können wir Ihnen im Rahmen einer Kleinreparatur, siehe Mietvertrag, behilflich sein.“
Ich glaube, da ein Rechtsstreit bereits läuft, will mir hier nicht richtig geholfen werden. Naja egal.
In dem Mietvertrag steht:
"Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von 100,00 Euro im Einzelfall, gehen Unabhängig von seinem Verschulden immer zu Lasten des Mieters. Die Kleinreparaturen umfassen das Beheben von Schäden an der zu den Mieträumengehörenden Installationsgegenständen für Elektrizität (z. B. Licht/Sprech- u. Klingelanlagen), Wasser (z. B. Wasserhähne, Wasch- u. Abflussbecken, Dusch- u. Badeeinrichtungen, sanitäre Anlagen, einschließlich Zubehör), Heiz- u. Kocheinrichtungen (z. B. ebenfalls Herde u. Öfen sowie Heizkörperventile) den Fenster und Türverschlüssen (z. B. Fenster und Türschlösser sowie Beschläge) sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden und Jalousien und Bodenbelägen.“
Normalerweise gehört die Reparatur einer Heizung, bei totalausfall, nicht zur kleinreparatur, oder nicht?
Ich werde gleich entlüften und wenn’s immer noch nicht geht, leite ich’s an den Anwalt weiter